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  • AutorenbildFachanwalt für Mietrecht/WEG-Recht Michael Kügler

AG München, 29.09.2015 - 425 C 11160/15: Vermieter darf Personenaufzug nicht eigenmächtig entfernen

Das Amtsgericht München (AG München) hatte sich in einem Urteil vom 29.09.2015 mit einem Fall zu befassen, in dem die Vermieterin eines Mehrfamilienhauses einen nach 30 Jahren mangelhaft gewordenen Aufzug ersatzlos entfernte.

Im entschiedenen Fall bewohnte die Mieterin, eine heute 82jährige, 100% schwerbehinderte Frau seit 30 Jahren eine Wohnung im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in München. Seit Mietbeginn im Jahre 1976 verfügte dieses Haus über einen Personenaufzug.

Dieser Aufzug wurde wegen Sicherheitsmängeln im Januar 2015 stillgelegt und schließlich ersatzlos entfernt.

Symbolbild Aufzug

(Symbolbild Aufzug)


Die Mieterin verlangte den Wiedereinbau eines Aufzugs und erhob Klage. Daneben minderte sie auch Teile der Miete.

Die Vermieterin wurde rechtskräftig zur Installation eines Aufzuges bis zum vierten Obergeschoss des Hauses verurteilt. Denn der zu Mietbeginn vorhandene Personenaufzug habe zum mietvertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache gehört.

(Quelle: AG München, Urteil v. 29.09.2015, 425 C 11160/15; Pressemitteilung 30/16 v. 15.04.2016)

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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