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  • AutorenbildFachanwalt für Mietrecht/WEG-Recht Michael Kügler

BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14: Zur Darlehensaufnahme von WEG-Gemeinschaft

Am 25.09.2015 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage zu befinden, ob eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG-Gemeinschaft) auch einen höheren, längerfristigen Kredit aufnehmen, sich also unter Umständen erheblich verschulden darf.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer aus 201 Wohnungseinheiten bestehenden Eigentümergemeinschaft stand eine Fassadensanierung im Umfang von ca. € 2.000.000,00 an. Hiervon sollten € 1.320.000,00 kreditfinanziert werden (KfW-Darlehen über 10 Jahre). Die Vorinstanzen hatten uneinheitlich entschieden: Das AG hatte eine gegen die Darlehensaufnahme gerichtete Beschlussanfechtungsklage noch abgewiesen, das LG ihr dagegen stattgegeben.

Symbolbild Vertragsunterzeichnung

(Symbolbild)

Der BGH führte nun aus, dass eine Darlehensaufnahme durch Gemeinschaft von Wohnungseigentümern von Gesetzes wegen nicht von vornherein ausgeschlossen sei. Sie könne durchaus - im Einzelfall - ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Allerdings seien die besonderen Haftungsrisiken bei der Aufnahme längerfristiger Darlehensverbindlichkeiten zu berücksichtigen. Denn hier sei im voraus nur schwer abschätzbar, inwieweit es zu Zahlungsausfällen einzelner Wohnungseigentümer kommen könne. Dies sei für die übrigen Wohnungseigentümer kaum vorhersehbar und letztlich auch nicht mit der Situation einer Sonderumlage zu vergleichen.

Wichtig sei auch, dass der zur Darlehensaufnahme berechtigende Beschluss der Wohnungseigentümer bzw. das Beschlussprotkoll über Einzelheiten des Darlehens Auskunft gebe. Hieran habe es im entschiedenen Fall gefehlt. Insbesondere ließe sich dem Protokoll der Eigentümerversammlung nicht entnehmen, dass über eine Nachschusspflicht aufgeklärt wurde. Der Beschluss war daher daher im entschiedenen Fall nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend und somit nicht rechtmäßig.

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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