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BGH-Vorankündigung, XII ZR 62/15: Fitness-Studiovertrag und Wohnortwechsel -Sonderkündigung möglich?

Der - für Fragen des gewerblichen Mietrechts zuständige - XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) weist mit Vorankündigung vom 27.04.2016 auf einen Verhandlungstermin am 04.05.2016, in der es um Fragen der vorzeitigen Kündbarkeit langfristig geschlossener Fitness-Studioverträge gehen wird, hin.


Symbolbild Fitnessstudio

(Symbolbild Fitnessstudio)


Im zur Entscheidung anstehenden Fall geht es um einen regulär zum 31.07.2014 ausgelaufenen Vertrag. Der Kunde, der im Oktober 2013 zum Soldaten auf Zeit ernannt wurde, lebte ursprünglich in Hannover. Er wurde dann in andere Städte versetzt, u.a. nach Rostock. Schließlich kündigte er den Fitness-Studiovertrag vorzeitig.

Amts- und Landgericht haben den Fall im wesentlichen unterschiedlich entschieden.

Der BGH wird sich nun (wohl) mit der Frage befassen müssen, ob und wenn ja unter welchen Umständen ein "Sonderkündigungsrecht" von Fitness-Studioverträgen in Betracht kommt.

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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