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  • AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Kassel: Wegen Mutter-Kind-Kur ausgefallener Umgangskontakt rechtfertigt kein Ordnungsmittel nach

Mit Beschluss vom 17.05.2017 - 542 F 3533/16 ZV2 - hat das Familiengericht Kassel den Ordnungsgeldantrag eines von der Kindesmutter getrenntlebenden Kindesvaters zurückgewiesen. Gegenstand war u.a. der eigenmächtige Antritt einer Mutter-Kind-Kur durch die Kindesmutter, während der der titulierte Umgang des Vaters nicht stattfand. Das AG Kassel führte hierzu aus, gegen die Mutter-Kind-Kur sei sachlich nichts einzuwenden gewesen, und es liege in der Natur der Sache, dass während einer solchen Kur kein Umgang stattfinde. Die Kindesmutter habe den Vater über die Kur informiert. Im Rahmen des dem Gericht eingeräumten Ermessens sei daher die Verhängung eines Ordnungsgeldes nicht angezeigt.

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