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  • AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Hamburg-St. Georg macht Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau rückgängig

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Die 1954 geschlossene Ehe des Antragstellers wurde 1983 geschieden. Der Antragsteller musste damals Pensionsanrechte im Wege des Versorgungsausgleichs in Höhe von knapp 900 DM monatlich an seine Ex-Frau abgeben. Diese verstarb 2016.

Der Antragsteller beantragte in der Folge bei seinem Versorgungsträger, die Kürzung seiner Pension durch den Versorgungsausgleich auszusetzen, nachdem seine Ex-Frau verstorben war und den Versorgungsausgleich mithin nicht mehr benötigte. Der Versorgungsträger lehnte den Antrag allerdings durch Bescheid unter Hinweis auf eine mehr als 36monatige Rentenbezugsdauer der geschiedenen Ehefrau ab.

Der Antragsteller wandte sich schließlich über die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB an das Amtsgericht - Familiengericht - Hamburg-St. Georg. Dieses entschied durch Beschluss aus dem Juli 2018 zugunsten des Antragstellers, dass der ihn belastende Versorgungsausgleich ab dem Folgemonat der Antragstellung entfällt.

Anmerkung: In zahlreichen Fällen kann neuerdings der Versorgungsausgleich bei Tod des/der Ausgleichsberechtigten auch dann gestoppt werden, wenn länger als 36 Monate Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen wurde. Hierzu ist es allerdings erforderlich, das zuständige Familiengericht anzurufen. Diese relativ neue Möglichkeit ist kaum bekannt und ist von Voraussetzungen abhängig, die ein versierter Spezialist im Vorfeld einer Antragstellung überprüfen sollte.

 

Sind auch Sie geschieden und möchten nach dem Tod Ihrer Ex-Frau eine ungekürzte Pension beziehen? Zögern Sie nicht und nehmen sofort mit uns Kontakt auf, um Ihre Rückabwicklungsmögklichkeiten bezüglich des Versorgungsausgleichs zu überprüfen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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