AG Ulm, Beschl. v. 02.05.2025: Ex-Mann verstorben - pensionierte Lehrerin erhält Versorgungsausgleich zurück
- Dr. Mayer & Kügler RAe PartG mbB
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Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Die Antragstellerin hatte 1976 geheiratet und wurde 2004 geschieden. Sie war gegenüber ihrem Ehemann beim Versorgungsausgleich ausgleichspflichtig, weil ihre ehezeitbezogenen Anrechte auf Ruhegehalt die entsprechenden Rentenanrechte ihres Mannes in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich überstiegen. Der geschiedene Ehemann verstarb 2023. Die Antragstellerin wandte sich zunächst eigenständig an das Landesamt für Besoldung Versorgung, konnte aber auf diesem Weg keine Aussetzung des Versorgungsausgleichs nach Tod des Ehemannes erwirken.
Die Antragstellerin wandte sich dann an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB. Diese beantragte beim Familiengericht in Ulm, den Versorgungsausgleich ab dem Folgemonat der dortigen Antragstellung aufzuheben. Der Antrag hatte Erfolg. Nach Einholung neuer Auskünfte der beteiligten Versorgungsträger gab das Amtsgericht dem Antrag statt und beschloss am 02.05.2025, dass der die Antragstellerin belastende Versorgungsausgleich ab Dezember 2023 entfällt.
Anmerkung:
Die Antragstellerin kann sich nun über eine sehr deutliche Verbesserung ihrer Versorgung freuen. Die sich bei Tod des Ausgleichsberechtigten stellenden Rechtsfragen zum Versorgungsausgleich sind komplex und sollten fachkundig überprüft werden. Es kann mitunter mehrere, voneinander unabhängige Wege geben, die zur Aussetzung/Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs im Todesfall in Betracht kommen, die bei Landesbeamten dann auch noch von Bundesland zu Bundesland variieren können. Sind Sie ebenfalls betroffen? Melden Sie sich gerne bei uns, um eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall zu erhalten.

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