BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 376/20: Klage über die Bemessung des Urlaubsentgelts zurückverwiesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte mit Urteil vom 27.07.2021 über eine Klage zu entscheiden, in der es im Wesentlichen darum ging, in welcher Weise ein vertraglich vereinbarter variabler Gehaltsbestandteil bei der Höhe des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen ist.
Der Kläger ging im Wege einer Stufenklage vor. Er begehrte zunächst Auskunft über die Höhe der variablen Vergütung und dann Zahlung weiteren Urlaubsentgelts für Urlaub der Jahre 2015 bis 2019.
In den Vorinstanzen (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.09.2019, 26 Ca 8622/18 und Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2020, 14 Sa 1335/19) hatte der Kläger keinen Erfolg.
(Symbolbild)
Immerhin hatte die Berufungsinstanz die Revision zum BAG zugelassen.
Die Revision führte nun zu einem zumindest vorläufigen Erfolg für den Kläger:
Das BAG war der Auffassung, dass das Landesarbeitsgericht (LAG) bei seiner Entscheidung prozessuale Gründe nicht beachtet hatte, die einer Sachentscheidung entgegenstünden. Da der Kläger hierauf in den Vorinstanzen nicht hingewiesen worden war, war die Sache zu erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.
(Quelle: BAG, Urteil v. 27.07.2021, 9 AZR 376/20; Pressemitteilung Nr. 21/21 v. 27.07.2021)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)
Comments