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AutorenbildDr. Mayer & Kügler RAe PartG mbB

Grundrente ermöglicht oft Abänderung des Versorgungsausgleichs

Die 2021 eingeführte Grundrente ist oft auch für bereits (lange) abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren relevant. In einem aktuellen Fall konnte für einen bereits in den 90ern geschiedenen Mann eine ihm günstige Abänderung des alten Versorgungsausgleichs erwirkt werden. Das ehezeitliche Anrecht der Ehefrau hatte sich um knapp 200 € wegen der Grundrente erhöht, hinzu kamen weitere zusätzliche Anrechte aufgrund der Mütterrente I und II.

 

Liegt ihr Versorgungsausgleich lange zurück? Hier kann eine Prüfung angezeigt sein, ob eine Abänderung sinnvoll und erfolgversprechend erscheint. Zahlreiche Rechtsänderungen der vergangenen Jahre führen dazu, dass alte Versorgungsausgleichsentscheidungen häufig anpassungsbedürftig geworden sind. Abänderungsbedarf kann sich auch aus persönlichen Veränderungen ergeben. Kontaktieren Sie gerne die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB für anwaltliche Tätigkeiten rund um den Versorgungsausgleich.


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