AG Köln: Polizist erhält ungekürzte Pension nach Tod der Ex-Frau
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Der Antragsteller - Ehemann - hatte 1967 geheiratet und wurde 1981 geschieden, aus der Ehe war eine Tochter hervorgegangen. Die Ehefrau hatte Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Der Ehemann war im Versorgungsausgleich insgesamt ausgleichspflichtig und musste seinerseits Pensionsanrechte abgeben. Die geschiedene Ehefrau verstarb 2021.
Der Ehemann wandte sich zunächst an seine Pensionsbehörde, weil er die Kürzung seiner Pension wegen des Versorgungsausgleichs für eine Verstorbene beenden wollte. Die Pensionsbehörde wies sein Ansinnen mit der Begründung zurück, die verstorbene Ex-Frau habe länger als 36 Monate Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen.
Der Ehemann wandte sich schließlich an Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB. Diese beantragte die Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht. Mit vollem Erfolg: das Familiengericht entschied, dass der den Ehemann (ehemals) belastende Versorgungsausgleich ab dem auf die Antragstellung folgenden nächsten Monatsersten vollständig entfällt.
Anmerkung:
Alte Versorgungsausgleichsentscheidungen können - unter gewissen Voraussetzungen - häufig auch nach dem Tod des Ausgleichsberechtigten beim Familiengericht abgeändert werden, und zwar selbst dann, wenn die verstorbene Ehefrau länger als 36 Monate Rente bezogen hat. Falls Sie betroffen sind, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines etwaigen Antrags zu erhalten.
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