
Fachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer
Neues zur Impfung - BGH klärt sorgerechtlichen Dauerbrenner
Lange war umstritten, ob der Obhutselternteil bei Trennung und Scheidung alleine über Impfungen der Kinder entscheiden darf, oder ob in diesem Punkt beide Elternteile zusammenwirken müssen. Nunmehr hatte der BGH Gelegenheit, sich zur Thematik zu äußern. Mit Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16 - stellte der BGH klar, dass es sich bei Impfungen um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne der §§ 1628, 1687 BGB handelt, für die - bei gemeinsamer Sorge - grundsät

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OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.02.2017 - 2 WF 45/17: Sorgerechtliche Regelungen verdrängen als Spezial
Das OLG Frankfurt - 2. Familiensenat in Kassel - hatte sich im Rahmen einer VKH-Beschwerde mit der Frage zu befassen, ob dem Kindesvater, der von der getrennt lebenden Kindesmutter in wichtigen Fragen der Gesundheitsfürsorge für das gemeinsame Kind übergangen worden war, ein allgemeiner Unterlassungsanspruch (§§ 1004, 823 BGB) gegen die Kindesmutter mit dem Inhalt zusteht, dass diese umfassend zur Unterlassung weiterer Eigenmächtigkeiten in Angelegenheiten von wichtiger Bedeu