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Fachanwälte - "geprüfte Experten" (BRAK)

 

Besondere Kompetenz und Erfahrung haben wir auf unseren Fachanwaltsgebieten:

 

 

Die Bezeichnung Fachanwalt darf nur von Rechtsanwälten geführt werden, denen der Fachanwaltstitel in einem nach der Fachanwaltsordnung geregelten Verfahren von der Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Dies setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im jeweiligen Rechtsgebiet voraus. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 FAO).

 

Außerdem müssen sich Fachanwälte kalenderjährlich fortbilden oder in ihrem Fachgebiet publizieren und dies gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen.

 

Rechtsanwalt Kügler ist Fachanwalt für Arbeits-, Miet-/WEG- und Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Dr. Mayer ist Fachanwalt für Familienrecht. 

Rechtsanwalt in Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)
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