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Rechtsanwalt Kügler, Region Kassel berät und vertritt im Fahrpersonalrecht

Fahrpersonalrecht

 

 
Begriff

 

Das Fahrpersonalrecht umfasst die Rechtsbestimmungen für die Beschäftigung und für die Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen sowie von Straßenbahnen, soweit sie am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen.

 

Es handelt sich um Sozialvorschriften mit dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit des Fahrpersonals im Straßenverkehr zu erhalten. Zudem dienen die Vorschriften auch der allgemeinen Verkehrssicherheit.

 

Zum Fahrpersonalrecht zählen insbesondere folgende inländische Rechtsvorschriften:

 

 

Ferner gelten folgende europäische Vorschriften:

 

 

Die europäischen Vorschriften dienen auch dem Ziel, eine Harmonisierung der inländischen Vorschriften zu erreichen.

 

Bei Verstößen finden sich in den Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen zum Fahrpersonalrecht des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) verwaltungsinterne Richtlinien zu den Regelsätzen bei der Sanktionierung einschlägiger Ordnungswidrigkeiten. Für die gerichtliche Anwendung sind diese Richtlinien nicht bindend.

 

 

Inhalt

 

Die Bestimmungen des Fahrpersonalrechts enthalten insbesondere Regelungen zu

 

  • Lenkzeiten

  • Fahrtunterbrechungen

  • Ruhezeiten

 

 

Aktuelle Rechtsfragen (Auswahl)

 

Noch Fragen zum Fahrpersonalrecht

Rechtsanwalt in Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)
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