Dr. Mayer & Kügler
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Rechtsanwalt Kügler, Region Kassel berät und vertritt im Fahrpersonalrecht
Fahrpersonalrecht
Begriff
Das Fahrpersonalrecht umfasst die Rechtsbestimmungen für die Beschäftigung und für die Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen sowie von Straßenbahnen, soweit sie am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen.
Es handelt sich um Sozialvorschriften mit dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit des Fahrpersonals im Straßenverkehr zu erhalten. Zudem dienen die Vorschriften auch der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Zum Fahrpersonalrecht zählen insbesondere folgende inländische Rechtsvorschriften:
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Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG)
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Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
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Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Ferner gelten folgende europäische Vorschriften:
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auslaufend/aufgehoben: Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (konsolidierte Fassung: 20141101)
Die europäischen Vorschriften dienen auch dem Ziel, eine Harmonisierung der inländischen Vorschriften zu erreichen.
Bei Verstößen finden sich in den Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen zum Fahrpersonalrecht des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) verwaltungsinterne Richtlinien zu den Regelsätzen bei der Sanktionierung einschlägiger Ordnungswidrigkeiten. Für die gerichtliche Anwendung sind diese Richtlinien nicht bindend.
Inhalt
Die Bestimmungen des Fahrpersonalrechts enthalten insbesondere Regelungen zu
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Lenkzeiten
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Fahrtunterbrechungen
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Ruhezeiten
Aktuelle Rechtsfragen (Auswahl)
Noch Fragen zum Fahrpersonalrecht
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht Michael Kügler