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AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11: Verzicht auf bereits entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruch wirksam

Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 14.05.2013 ausführte, kann ein Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen auf einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung wirksam verzichten.

Hintergrund der Entscheidung bildet die Regelung des § 7 Abs. 4 BUrlG. Diese lautet:

"(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."

Bis zur vorbezeichneten Entscheidung entsprach es ständiger Rechtsprechung, dass ein Verzicht auf den Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht wirksam war. Denn ein solcher Verzicht sei letztlich wegen des mit dem Urlaubsanspruch verbundenen Erholungszwecks nicht zulässig. Zudem sei der Anspruch unabdingbar (vgl. § 13 BUrlG).


Symbolbild Urlaubsstrand

(Symbolbild)

In gerichtlichen Vergleichen, etwa als Abschluss eines Kündigungsschutzprozesses, einigten sich die Parteien daher in Urlaubsfragen oft darüber, dass der Urlaub "bereits in natura genommen" wurde. Dies wurde auch als sog. Tatsachenvergleich bezeichnet.

Die neue Rechtsprechung des BAG macht diesen "Umweg" nunmehr zumindest in den Fällen obsolet, in denen der Urlaubsanspruch bereits entstanden, d.h. das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses bereits beendet ist. Insoweit behandelt das BAG diesen Anspruch als reinen Vermögensanspruch, auf dem in Einklang mit der allgemeinen Rechtslage bei sonstigen Ansprüchen vermögensrechtlicher Art verzichtet werden kann.

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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