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AutorenbildRechtsanwalt Michael Kügler

BMJV, 27.01.2016: Neues Internet-Portal www.rechtsprechung-im-internet.de gestartet

Mit Pressemitteilung vom 27.01.2016 teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Start eines neuen Internetportals mit.

In Zukunft wird es neben dem Portal www.gesetze-im-internet.de auch das Portal www.rechtsprechung-im-internet.de geben.

Im Portal www.rechtsprechung-im-internet.de sollen alle zur Veröffentlichung ausgewählten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht - siehe Art. 95 Abs. 1 GG) und des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010 kostenfrei abrufbar sein.


Symbolbild Gericht

(Symbolbild)


Als Vorteile für den Bürger werden genannt:

  • "Die Entscheidungen werden grundsätzlich ungekürzt bereitgestellt. Nachgewiesen werden dabei neben bestimmten Basisinformationen wie dem Aktenzeichen oder dem Entscheidungsdatum auch die Leitsätze des Gerichts, die Rechtsnormen, die für den Inhalt der Entscheidung von Bedeutung waren, oder Informationen zu Entscheidungen der Vorinstanzen.

  • Bereits zum Start des neuen Service werden in der Datenbank ca. 32.000 Entscheidungen zur Verfügung stehen; jährlich werden ca. 6.000 weitere hinzukommen.

  • Der Datenbestand wird täglich aktualisiert.

  • Die Entscheidungen werden in verschiedenen Formaten (HTML, PDF und XML) angeboten."

Der Service wird vom BMJV in Zusammenarbeit mit der juris GmbH zur Verfügung gestellt.

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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