Unterhaltsvorschuss wird ausgedehnt
Nachdem der Bundestag im Rahmen des "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften" die Ausdehnung des sozialstaatlichen Unterhaltsvorschusses beschlossen hatte, hat das Gesetz - wie die Bundesregierung am 2. Juni 2017 vermeldet - nun auch den Bundesrat passiert.
Künftig kommen Unterhaltsvorschussleistungen nach Maßgabe des Unterhaltsvorschussgesetzes auch für minderjährige Kinder in Betracht, die das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben (BT-Drucks. 18/11135 S. 159 ff.) ; die bisherige maximale Bezugsdauer von 72 Monaten wird mit Inkrafttreten aufgehoben (BT-Drucks. a.a.O., S. 162.).