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  • AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Lemgo: Versorgungsausgleich für verstorbenen Ex-Gatten aufgehoben

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:

Die pensionierte Antragstellerin hatte in den 60er Jahren geheiratet und wurde in den 90er Jahren geschieden. Bei der Scheidung wurden zulasten ihrer Pensionsanrechte für den Ex-Mann Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung in erheblicher Höhe begründet (Versorgungsausgleich). Der geschiedene Mann verstarb 2004, nachdem er bereits umfangreiche Rentenleistungen aus dem Versorgungsausgleich bezogen hatte.

Auf den durch die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB gestellten Antrag entschied das AG Lemgo, dass der Versorgungsausgleich ab dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten entfällt.

Anmerkung:

Erneut konnten Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB die Einstellung des Versorgungsausgleichs durch familiengerichtliche Entscheidung erwirken, nachdem der geschiedene Ex-Gatte verstorben war. Dies ist neuerderdings in zahlreichen Fällen auch dann möglich, wenn der ausgleichsberechtigte, verstorbene Ex-Gatte bereits langjährig Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen hatte, konkret auch dann, wenn der Rentenbezug länger als 36 Monate angedauert hat. Während es die Versorgungsträger in solchen Fällen regelmäßig ablehnen, den Versorgungsausgleich nach dem Tod des begünstigten Ex-Ehegatten (freiwillig) auszusetzen, konnten Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB schon zahlreichen Betroffenen per gerichtlichem Vorgehen zu einer ungekürzten Versorgung verhelfen. Zahlreiche Altfälle, in denen die Betroffenen ihre Anrechte längst gedanklich "abgeschrieben" hatten, können jetzt neu aufgerollt werden.

Erhalten auch Sie eine wegen des Versorgungsausgleichs gekürzte Pension und ist ihr Ex-Gatte verstorben? Verlieren Sie keine Zeit und nehmen sofort zu uns Kontakt auf, um prüfen zu lassen, ob ein gerichtliches Vorgehen Aussicht auf Erfolg verspricht. Näheres hier: versorgungsausgleich wenn ex stirbt

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