

BAG, 01.04.2026 - 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22: Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers bei Fehlern der Massenentlassungsanzeige?
Kündigen Arbeitgeber nicht nur einem einzelnen Arbeitnehmer, sondern einer größeren Anzahl, so kann dies in bestimmten gesetzlich näher geregelten Fällen eine sog. Massenentlassung (vgl. §§ 17 ff. KSchG) darstellen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, bestimmte zusätzliche Vorgaben einzuhalten, etwa Konsultation des Betriebsrats und Informatiuon der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Einhaltung dieser Vorgaben kann es - wie immer im Leben - zu Fehlern kommen. Aus Sicht eine

Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler


