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Rechtsanwalt Michael Kügler, Region Kassel berät und vertritt bei Rauchmeldern

Dezernat Rechtsanwalt Michael Kügler (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht), Kassel

Rauchmelder im Wohnungseigentum

 

 

Rechtslage in Deutschland

 

 

Bitte lesen Sie zunächst die Ausführungen zu Rauchmelder im Mietrecht.

 

 

Rechtslage in Hessen

 

In Hessen gilt die Bestimmung des § 13 Abs. 5 HBO. Diese lautet (Stand: 2022):

 

"(5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen."

 

 

Aktuelle Rechtsfragen (Auswahl)

 

Noch Fragen zu Rauchmeldern im Wohnungseigentum?

Rechtsanwalt in Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)
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