Dr. Mayer & Kügler
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Sexuelle Belästigung im Arbeitsrecht | Region: Kassel | Nordhessen
Rechtsanwalt Michael Kügler berät und vertritt in Fragen sexueller Belästigung!
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Dezernat Rechtsanwalt Michael Kügler (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Region: Kassel
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Begriff
In § 3 Abs. 4 AGG findet sich folgende Definition:
"(4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."
Folgen, insbesondere hinsichtlich Kündigung
Nach BAG, Urteil v. 20.11.2014, 2 AZR 651/13 gilt:
"Eine sexuelle Belästigung iSv. § 3 Abs. 4 AGG stellt nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Sie ist 'an sich' als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet. Ob die sexuelle Belästigung im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den konkreten Umständen, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16 mwN)." (Rdnr. 15)
Es hängt also stets von den Umständen des einzelnen Falles ab, ob eine Abmahnung ausreicht oder gleich zur fristlosen Kündigung geschritten werden kann.
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