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  • AutorenbildRechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kügler

BGH-Vorankündigung, 11.05.2016 - VIII ZR 191/15: Entscheidung zur Mangelhaftigkeit eines PKW

Nach einer Vorankündigung vom 11.05.2016 wird sich der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in seiner Verhandlung am 29.06.2016 mit der Frage zu befassen haben, ob ein gebraucht gekauftes Kraftfahrzeug, welches zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als zwölf Monate stand, mangelhaft ist.

Im zu entscheidenden Fall kaufte der klagende Käufer im Juni 2012 ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 38.616 km. Im Kaufvertragsformular hatte die beklagte Fahrzeughändlerin als "Datum der Erstzulassung" den 18.02.2010 eingetragen. Ein Hinweis auf das Baujahr fand sich nicht. Wie der Kläger später erfuhr, war das Fahrzeug bereits am 01.07.2008 hergestellt worden.


Symbolbild Autos

(Symbolbild)


Der Kläger hielt das Fahrzeug für mangelhaft. Land- und Oberlandesgericht entschieden unterschiedlich.

(Quelle: BGH, VIII ZR 191/15, Pressemitteilung Nr. 84/2016)

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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