AG Frankenthal (Pfalz): Aufhebung des Versorgungsausgleichs nach Tod der geschiedenen Ehefrau
In einem kürzlich beim Amtsgericht (AG) Frankenthal (Pfalz) - Familiengericht - geführten Versorgungsausgleichsverfahren konnte der von unserer Kanzlei vertretene Pensionär erreichen, dass der im Jahre 1997 - im Rahmen eines Scheidungsverfahrens - zu seinen Lasten durchgeführte Versorgungsausgleich für die Zukunft aufgehoben wird.
Die Entscheidung betrifft einen der zahlreichen Altfällen, bei dem ein Versorgungsausgleich zur Aufhebung stand, der noch nach dem vor dem 01.09.2009 geltenden Recht vorgenommen wurde.
(Symbolbild)
In diesen Fällen (sog. Altfälle) ist es vielfach möglich, dem ursprünglich ausgleichspflichtigen Ehepartner die im Versorgungsausgleichsverfahren gekürzte Rente/Pension wieder "zurückzuholen".
Ob diesbezügliche Erfolgsaussichten bestehen, hängt von einer Reihe von Voraussetzungen ab, die sich mit etwas Erfahrung auf diesem Spezialgebiet abschätzen lassen.
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))