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  • AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG München: Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau aufgehoben - pensionierter Justizbeamter

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Die langjährige Ehe des über 80jährigen Antragstellers wurde 1998 geschieden. Er musste seinerzeit sehr erhebliche Anrechte auf Altersversorgung an seine Ex-Frau abgeben. Diese profitierte zu Lebzeiten noch von der 2014 neu eingeführten "Mütterrente".

Nachdem seine Ex-Frau verstorben war, wandte er sich nach vergeblichen Eingaben beim Versorgungsträger an die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB. Diese beantragte für den Antragsteller beim AG München dahingehend zu entscheiden, dass der den Antragsteller belastende Versorgungsausgleich entfällt, und zwar ab dem Folgemonat der Antragstellung. Das AG München entschied nach Einholung neuer Auskünfte über die Versorgungsanrechte antragsgemäß zugunsten des Antragstellers.

Anmerkung:

Erneut konnten Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB einem Pensionär zu einer deutlich aufgestockten Versorgung verhelfen, nachdem dessen geschiedene Frau verstorben war. In zahlreichen (aber nicht allen) Fällen kann der Versorgungsausgleich nach dem Tod der Ausgleichberechtigten neuerdings durch familiengerichtliche Verfahren auch bei langer Bezugsdauer (mehr als 36 Monate) aufgehoben werden, was aber kaum bekannt ist.

 

Sind auch Sie von Kürzungen Ihrer Altersversorgung infolge des Versorgungsausgleichs betroffen, obwohl Ihre geschiedene Ehefrau verstorben ist? Wenden Sie sich am Besten umgehend an die bundesweit tätigen Spezialisten von Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB, um Ihre Chancen auf eine Aufhebung des Versorgungsausgleichs auszuloten (Erstkontakt erzeugt keine Anwaltskosten!) - Nähere Infos hier

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