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  • AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Aichach: Stopp des Versorgungausgleichs im Todesfall trotz Bezugsdauer von mehr als 36 Monatem

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:

Der Antragsteller heiratete 1965 und wurde 1988 geschieden. Über den Versorgungsausgleich musste er bei der Scheidung Pensionsanrechte in Höhe von rund 475 DM abgeben. Die geschiedene Ehefrau verstarb 2014 nach langjährigen Rentenbezug.

Über die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB beantragte der geschiedene Ehemann beim AG Aichach, den Versorgungsausgleich abzuändern und diesen aufzuheben.

Das Familiengericht Aichach entschied schließlich, dass in Abänderung der Altentscheidung kein Versorgungsausgleich zulasten des Antragstellers mehr stattfindet, mit Wirkung ab dem Folgemonat der Antragstellung.

Anmerkung:

Viel zu oft wird übersehen, dass ein Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Ehefrau nicht nur dann eingestellt werden kann, wenn diese nicht länger als 36 Monate Rente bezogen hat. Häufig lässt sich in Altfällen auch noch bei langjährigem Rentenbezug durch ein Verfahren beim Familiengericht erreichen, dass der Versorgungsausgleich entfällt.

 

Sind auch Sie betroffen und wollen nach dem Tod Ihrer Ex-Frau Ihre Rente oder Pension zurück?

Melden Sie sich am Besten sofort bei uns, um Ihre diesbezüglichen Möglichkeiten im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung abzuschätzen zu lassen. Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB sind auf Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich im Todesfall spezialisiert und vertreten Mandanten bundesweit.

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