AG Schleiden: Rentner erhält nach dem Tod der Ex-Frau Anrechte wieder -Versorgungsausgleich entfällt
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Der Antragsteller heiratete seine damalige Ehefrau 1966 und ließ sich 1987 von ihr scheiden. In diesem Rahmen wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt, wobei der Ehemann ausgleichspflichtig war.
Die geschiedene Ex-Frau verstarb 2018. Der Antragsteller - vertreten durch die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB - beantragte sodann im November 2018, den Versorgungsausgleich dahingehend abzuändern, dass dieser künftig - ab dem Folgemonat der Antragstellung - nicht mehr stattfindet.
Nach Einholung neuer Auskünfte über die Versorgungsanrechte der Ehegatten entschied das Amtsgericht Schleiden, dass der gestellte Antrag zulässig und begründet ist. Es ordnete im Sinne des Antragstellers an, dass der ihn belastende Versorgungsausgleich für die Zeit ab Dezember 2018 entfällt.
Anmerkung:
Häufig wird übersehen, dass ein Versorgungsausgleich nicht nur durch einen Antrag beim Versorgungsträger "rückgängig" gemacht werden kann, sondern in vielen Fällen durch einen Antrag beim Familiengericht, und zwar insbesondere dann, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits länger als 36 Monate Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen hatte, und insbesondere des Weiteren dann, wenn verlorene Anrechte aus Betriebsrenten zurückgeholt werden sollen.
Wer noch immer für einen verstorbenen Ex-Ehepartner Versorgungsausgleich zahlt, sollte unverzüglich prüfen lassen, ob in seinem Fall eine Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs über das Familiengericht in Betracht kommt. Kontaktieren Sie die bundesweit tätige Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB für eine kostenlose Ersteinschätzung.