top of page
  • AutorenbildRechtsanwalt Michael Kügler

AG Speyer: Aufhebung des Versorgungsausgleichs nach Tod der geschiedenen Ehefrau - volle Pension

Das Amtsgericht (AG) Speyer - Familiengericht - hatte sich in einem kürzlich durchgeführten Versorgungsausgleichsverfahren mit dem Abänderungsantrag eines über 70jährigen Pensionärs, dessen ausgleichsberechtigte Ex-Frau zwischenzeitlich verstorben war, zu befassen. In diesem Verfahren konnte der Antragsteller mit Unterstützung Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB erreichen, dass der Versorgungsausgleichs für die Zukunft in voller Höhe eingestellt wird.

(Symbolbild)

Der Fall betraf eine der vielen Versorgungsausgleichsentscheidungen, die noch nach dem alten, vor dem 01.09.2009 geltenden Versoergungsausgleichsrecht entschieden wurden und bei denen nunmehr der ausgleichsberechtigte Ex-Ehepartner verstorben ist.

In Fällen dieser Art (sog. Altfälle) ist es unter bestimmten Voraussetzungen oft möglich, den Versorgungsausgleich komplett zu stoppen. Im Ergebnis können dann die hiervon betroffenen Antragsteller ihre gekürzte Altersversorgungung - hier: die gekürzte Pension - wieder ungekürzt "zurückholen".

Betroffene Geschiedene können sich an die bundesweit tätige Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB wenden. Sie erhalten dort eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Abänderungsantrags im konkreten Fall (0561 / 540 860-30; www.mayer-kuegler.de).

Im Hinblick auf die bestehende "Stichtagsregelung" (Der Antrag wirkt jeweils (erst) ab Beginn des auf den Antragsmonat folgenden nächsten Monats) sollten Betroffene zügig Rechtsrat einholen.

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)


Lontakt zum Kanzleisekretariat
Wir sind für Sie da!

Telefon:

0561 / 540 860-30

Fax:

0561 / 540 860-32

Email:

kanzlei [at] mayer-kuegler.de

Formular:

Kontaktformular

Rechtsanwalt in Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)
bottom of page