AG Herzberg/Harz: Witwe erhält Witwenrente ungekürzt - Versorgungsausgleich aufgehoben
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Die Antragstellerin ist verwitwet und erhielt nach dem Tod ihres Mannes eine Witwenversorgung, die um den Versorgungsausgleich für die erste Ehefrau, die ebenfalls bereits verstorben war, gekürzt wurde. Dies empfand die Antragstellerin als ungerechtfertigt, weil dem Einbehalt des Versorgungsträgers keine Auszahlung (mehr) gegenüberstand.
Sie suchte Rechtsrat bei der Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB. Diese stellte schließlich einen Abänderungsantrag beim Familiengericht unter Hinweis auf nach der Erstentscheidung (1989) eingetretene Wertänderungen. Das Amtsgericht - Familiengericht - Herzberg am Harz holte ringsum bei sämtlichen Versorgungsträgern neue Auskünfte über die während der Ehezeit erworbenen Anrechte ein, stellte eine wesentliche Wertänderung fest und änderte die Ausgangsentscheidung mit Beschluss vom 08.04.2022 schließlich mit Rückwirkung ab dem 01.09.2019 dahingehend ab, dass der frühere Versorgungsausgleich nicht mehr stattfindet.
Anmerkung:
Die Antragstellerin kann sich über eine erhebliche Erhöhung Ihrer Witwenversorgung einschließlich einer größeren Nachzahlung für die Vergangenheit freuen. Hinterbliebene, deren Hinterbliebenenversorgung (v.a. Witwenrente) um den Versorgungsausgleich gekürzt wird, haben bezüglich der Abänderung der (an sich fremden) Versorgungsausgleichsentscheidung ein eigenes Antragsrecht - auch bzw. insbesondere, wenn der verstorbene Ehepartner es zu Lebzeiten unterlassen hat, seinerseits bereits die Abänderung zu veranlassen.
Wird Ihre Witwenrente trotz Tod der ersten Ehefrau um den Versorgungsausgleich gekürzt? Nehmen Sie am Besten sofort mit der Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB Kontakt auf, um die Erfolgsaussichten für eine Abänderung auszuloten (bundesweite Vertretung).
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