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  • AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

BSG, 08.12.2021 - B 2 U 4/21 R: Unfall auf Wendeltreppe - Weg vom Bett ins Homeoffice versichert?

In dem vom Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 08.12.2021 entschiedenen Fall hatte sich ein Beschäftigter auf seinem erstmaligen morgendlichen Weg unmittelbar vom Schlafzimmer, wo sein Bett stand, zur Arbeitsaufnahme in das eine Etage tiefer befindliche Homeoffice begeben.


Auf dem Weg nutzte er eine Wendeltreppe, auf der er ausrutschte und sich einen Brustwirbel brach.


Symbolbild Wendeltreppe

(Symbolbild)



Der klagende Beschäftigte vertrat die Auffssung, dass es sich um einen versicherten Betriebsweg handeln würde. Er genieße daher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.


Sozialgericht (SozG) und Landessozialgericht (LSG) entschieden unterschiedlich:


Das SozG ging von einem versicherten Unfall aus, das LSG sah dagegen nur eine unversicherte Vorbereitungshandlung.


Das BSG gab dem SozG Recht:


Da nach den verbindlichen Feststellungen der Tatsacheninstanz das Benutzen der Wendeltreppe allen dem morgendlichen Weg ins Homeoffice diente, lag im vorliegenden Fall ein vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasstes Ereignis vor.


(Quelle: BSG, Urteil v. 08.12.2021, B 2 U 4/21 R; Pressemitteilung Nr. 37/2021)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

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