AG Papenburg: Rentner erhält Rentenpunkte nach Tod der Ex-Frau zurück-Versorgungsausgleich anulliert
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Der Antragsteller hatte 1981 geheiratet und wurde im Januar 2010 durch das AG Köln nach altem Recht geschieden. Dem Versorgungsausgleich unterlagen auf Seiten des Mannes seine gesetzliche wie auch seine betriebliche Rente; bei der Ehefrau gab es nur die Anrechte aus der gesetzlichen Rente. Weil die Anrechte des Ehemannes diejenigen der Frau überstiegen, war er ausgleichspflichtig. Die Betriebsrente wurde ebenfalls durch Umbuchung von Anrechten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen (sog. erweitertes Splitting).
Die geschiedene Ehefrau verstarb im Juli 2018 nach über 36monatigem Rentenbezug. Der Antragsteller beantragte über die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB die Abänderung des Versorgungsausgleich beim AG Papenburg. Das Gericht holte neue Auskünfte bei den Versorgungsträgern ein und entschied schließlich durch Beschluss aus dem März 2020, dass der Versorgungsausgleich insgesamt mit Wirkung ab 01.11.2018 nicht mehr stattfindet.
Anmerkung: Das Gericht hat den Versorgungsausgleich insgesamt aufgehoben, auch soweit er rechnerisch auf der Berücksichtigung der Betriebsrente beruht. Hierin liegt ein weiterer, entscheidender Vorteil eines familiengerichtlichen Abänderungsantrags gegenüber einem einfachen Aussetzungsantrag nach § 37 VersAusglG beim Versorgungsträger.
Leider wird der der sachlich oft gebotene Abänderungsantrag beim Familiengericht nach Tod des Ausgleichsberechtigten aus Unkenntnis häufig übersehen. Blinder Aktionismus ist hier aber gleichsam fehl am Platz. Ein Experte sollte vor Stellung eines Abänderungsantrags prüfen, ob ein solcher tatsächlich im konkreten Einzelfall sinnvoll ist.
Sind Sie geschieden, mussten beim Versorgungsausgleich Rentenanteile an Ihre Ex-Frau abgeben und wollen diese nach deren Tod zurück? Melden Sie sich am Besten sofort bei der spezialisierten Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB für eine kostenlose Erstberatung zur Frage, ob ein Abänderungsantrag in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg verspricht. Wir vertreten Mandanten bundesweit!
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