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  • AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Bruchsal: Ruhestandsbeamter erhält Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau zurück

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:

Der 1999 geschiedene, zwischenzeitlich pensionierte Beamte wandte sich nach dem Tod seiner geschiedenen Frau, der im Rahmen der Scheidung im Hinblick auf die jahrzehntelange Ehe hohe Versorgungsausgleichsleistungen zugebilligt worden waren, an die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB.

Diese beantragten beim zuständigen Familiengericht Bruchsal namens des Antragstellers, den Versorgungsausgleich nach dem Tod der Ex-Frau aufzuheben. Das Gericht entschied antragsgemäß dahingehend, das der den Antragsteller belastende Versorgungsausgleich ab dem Folgemonat der Antragstellung entfällt.

Anmerkung: Dass nach dem Versterben des ausgleichsbrechtigten Ex-Ehegatten der Versorgungsausgleich in zahlreichen Fällen eingestellt werden kann - und zwar auch dann, wenn der/die Verstorbene länger als 36 Monate Leistungen aus den übertragenen Anrechten bezogen haben - ist leider kaum bekannt und wird viel zu selten genutzt. Der Weg geht in diesen Fällen - unter bestimmten Voraussetzungen - über das Familiengericht, ein einfacher Aussetzungsantrag beim Versorgungsträger hilft in Fällen langer Bezugsdauer (mehr als 36 Monate) und bei "Nichtregelversorgungen" nicht weiter.

 

Sind Sie geschieden und wollen den Versorgungausgleich zurück, nachdem Ihre Ex-Frau verstorben ist? Kontaktieren Sie uns möglichst umgehend, um eine Ersteinschätzung zu erhalten, ob die Voraussetzungen hierfür in Ihrem Fall vorliegen.

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