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  • AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Landshut: kein weiterer Versorgungsausgleich für verstorbene Ex-Ehefrau

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:

Der antragstellende Rentner hatte Ende der 40er Jahren geheiratet und wurde 1980 geschieden. Hierbei gab er über den Versorgungsausgleich Rentenanrechte an seine Ex-Frau ab. Diese verstarb nach 14jährigem Bezug von Rentenleistungen im Jahr 2006. Die DRV lehnte es ab, die Kürzung der Rentenleistungen wegen des Versorgungsausgleichs auszusetzen unter Hinweis auf die lange Bezugsdauer.

Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB beantragten für den Mandanten beim Familiengericht in Landshut, dass kein weiterer Versorgungsausgleich mehr stattfindet, und zwar im Hinblick auf verschiedene, ineinander greifende Gesetzesänderungen. Das Familiengericht gab dem Antragsteller recht und entschied, dass der Versorgungsausgleich ab dem auf die Antragstellung folgenden Kalendermonat entfällt.

Anmerkung: Erneut gelang es der auf derartige Verfahren spezialisierten Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB, für einen Mandanten den Versorgungsausgleich zu "stoppen", nachdem der Ex-Ehepartner verstorben ist. Das ist - wie hier - entgegen einer weit verbreiteten Auffassung neuerdings im Ergebnis oft auch dann möglich, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte vor seinem Ableben längerfristig Leistungen aus den übertragenen Anrechten erhalten hat. Zahlreiche Altfälle können neu aufgerollt werden.

 

Sind auch Sie geschieden und möchten Ihre im Versorgungsausgleich verlorenen Anrechte nach dem Tod Ihrer Ex-Frau zurückerlangen? Treten Sie gleich mit uns in Kontakt, um zu erfahren, ob ein gerichtliches Vorgehen Aussicht auf Erfolg verspricht. Näheres hier Versorgungsausgleich verstorbene Ex-Ehefrau

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