

Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler
BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20 (A): Verjährung von Urlaubsansprüchen - Vorlage an den EuGH
Mit Beschluss vom 29.09.2020 wandte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsverfahrens an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung der Frage, ob es mit Europäischen Recht vereinbar wäre, dass Urlaubsansprüche der Verjährung nach §§ 194 ff. BGB unterfallen. Im entschiedenen Fall war die Klägerin bei dem Beklagten vom 01.11.1996 bis 31.07.2017 als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin beschäftigt. Ihr standen pro Kalend


Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler
BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19: Zur Auslegung einer betrieblichen Versorgungsordnung (AGB)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltenen Versorgungsordnung zu befassen, nach der befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann Versorgungsleistungen erhalten, wenn sie zu Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht 55 Jahre alt sind. Im entschiedenen Fall wurde der klagende Arbeitnehmer zunächst befristet und erst später, allerdings im unmittelbaren


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kügler
BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19: Eigentumsverlust am Auto nach Unterschlagung während einer Probefahrt
Nach einer Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18.09.2020 ist ein Kraftfahrzeug, welches einem vermeintlichen Kaufinteressenten für eine unbegleitete Probefahrt überlassen und hierbei unterschlagen wurde, nicht im Sinne von § 935 BGB abhandengekommen. Daher verliert der ursprüngliche Eigentümer dieses Fahrzeugs sein Eigentum hieran, wenn es nachfolgend von einem Dritten gutgläubig erworben wurde. § 935 BGB lautet: "(1) Der Erwerb des Eigentums auf


Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler
BAG, 16.09.2020 - 7 AZR 552/19: Sachgrundlose Befristung nach Vorbeschäftigung?
Nach § 14 Abs. 2 TzBfG gilt: "(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.


Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler
BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20: Zur Eingruppierung einer Justizangestellten (Serviceeinheit AG)
In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 09.09.2020 ging es um die richtige Eingruppierung der Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht (AG). Im entschiedenen Fall war einer ausgebildeten Justizfachangestellten die Tätigkeit in einer Serviceeinheit im Sachgebiet Verkehrsstrafsachen übertragen worden. Das beklagte Land hatte in einer Aufgabenbeschreibung festgestellt, dass die klagende Justizangestellte insgesamt zu 25,17 % ihrer Gesamtarbeitszeit