Dr. Mayer & Kügler
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Außendienstrecht (Vertriebsrecht) | Region: Kassel | Nordhessen
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Dezernat Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel
Außendienstrecht (Vertriebsrecht)
Begriff
Das Außendienstrecht (Vertriebsrecht) umfasst das Recht der "Absatzmittler" (zum Beispiel Handelsvertreter, angestellter Außendienst) von Waren und Dienstleistungen.
Entsprechend der unterschiedlichen Erscheinungsformen, in denen in unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung der Absatz von Waren und Dienstleistungen organisiert ist, sind Rechtsverhältnsse unterschiedlicher Absatzmittler und deren Auftraggeber betroffen. Das Außendienstrecht (Vertriebsrecht) ist daher kein einheitlich geregeltes Rechtsgebiet.
Vielmehr zählt man zum Außendienstrecht (Vertriebsrecht) unterschiedliche Rechtsmaterien, insbesondere folgende:
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Recht der Handelsvertreter (Handelsvertreterrecht)
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Recht der Versicherungsvertreter / Bausparkassenvertreter
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Recht der Makler und Versicherungsmakler
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Recht der Franchisegeber und Franchisenehmer
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Recht der Vertragshändler
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Recht des angestellten Außendienstes
Aktuelle Rechtsfragen (Auswahl)
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