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Rentenberatung für Geschiedene - Abänderung und Anpassung von Entscheidungen zum Versorgungsausgleich - Neuberechnung Versorgungsausgleich

Im Zuge einer Ehescheidung wird regelmäßig der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der von den Eheleuten in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf eine Altersversorgung, durchgeführt. Die Betroffenen sind nach einer mehr oder weniger langen, persönlich belastenden Zeit meist froh, wenn die Scheidungsstreitigkeiten abgearbeitet sind. Gering ist häufig die Neigung, zu einem späteren Zeitpunkt die getroffene Versorgungsausgleichsentscheidung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.

Unzählige verpassen hierdurch aber die Chance, den Versorgungsausgleich nachträglich zu ihren Gunsten abzuändern oder anzupassen. Als Prognoseentscheidung mit Dauerschuldcharakter kann eine getroffene Regelung zum Versorgungsausgleich in vielen Fällen nachträglich an geänderte Verhältnisse und neue Entwicklungen angepasst werden. Spätestens, wenn der eigene Renten- oder Pensionsbezug vor der Tür steht, ist es für Betroffene - Geschiedene - an der Zeit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die getroffene Versorgungsausgleichsentscheidung eines "Updates" bedarf.

Populäre Abänderungsfälle ergeben sich z.B. aus der früheren Anwendung der Barwert-Verordnung, aus dem Versterben des Ausgleichsberechtigten oder aus der neuen "Mütterrente".

Die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB ist auf Rentenberatung für Geschiedene spezialisiert und berät bundesweit routiniert und rechtssicher Geschiedene zur Frage, ob Abänderungs- oder Anpassungsbedarf bezüglich der bereits zu einem früheren Zeitpunkt getroffenen Versorgungsausgleichsentscheidung besteht.

Kontaktdaten:

Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB

Otto-Hahn-Str. 9

34123 Kassel

Bundesrepublik Deutschland

Tel:  0 561 / 540 860-30

Fax: 0 561 / 540 860-32

E-Mail: kanzlei (at) mayer-kuegler.de

eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Frankfurt a.M. zu Registernummer PR 2311

vertretungsberechtigte Gesellschafter (Partner): Rechtsanwalt Michael Kügler und Rechtsanwalt Dr. Gregor Mayer

Rechtsanwalt in Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)
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