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  • AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

LAG Hannover, 03.02.2016 - 2 Sa 441/15: Mobbing nur bei systematischen schikanösen Verhalten

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Hannover) hatte sich in einer Entscheidung vom 03.02.2016 mit Gehalts-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund von Mobbingvorwürfen zu befassen.

Hintergrund des Rechtsstreits bildete ein Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und dem beklagten Landkreis, Die Klägerin war seit Anfang der 1990er Jahre erst Frauen-, dann Gleichstellungsbeauftragte dieses Landkreises.

Zum 01.11.2011 wurde ein neuer Landrat gewählt. In der Folge beklagte sich die Klägerin unter anderem darüber, dass sie mehr und mehr ihrer Funktionen verloren habe, sie deutlich weniger in verwaltungsinterne Abläufe und in Informationsflüsse in der Kreisverwaltung einbezogen werde und der neue Landrat ihre Stellung hintertreibe. Ab 2012 fehlte die Klägerin zunehmend wegen Arbeitsunfähigkeit, seit Juni 2013 durchgehend. 2014 wurde sie vom Kreistag als Frauenbeauftragte abgewählt.


Symbolbild Rechtsanwältin vor Gericht

(Symbolbild)


Die Klage blieb erst- und zweitinstanzlich ohne Erfolg:

Insbesondere sei kein systematisches gegen die Klägerin schikanös gerichtetes Verhalten gegeben. So habe der neue Landrat gleich zu Beginn seiner Amtszeit neue Anordnungen getroffen, die aber nicht nur die Klägerin, sondern auch andere Mitarbeiter betrafen.

(Quelle: LAG Niedersachsen, Urteil v. 03.02.2016, 2 Sa 441/15; Presseinformation)

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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