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  • AutorenbildFachanwalt für Mietrecht/WEG-Recht Michael Kügler

LG Berlin, 07.04.2016 - 63 T 2/16: Mieter muss Lärm durch Anbringung einer Wärmedämmung dulden

Ausweislich verschiedener Presseveröffentlichungen hatte sich das Landgericht (LG) Berlin in einem Beschluss vom 07.04.2016 damit zu befassen, ob der Mieter Modernisierungsarbeiten mit Hinweis auf den entstehenden Baulärm durch einstweilige Verfügung verhindern kann.

Dies sei vom LG im entschiedenen Fall verneint worden.

Es ging um die Anbringung einer Wärmedämmung an der Außenfassade.


Symbolbild Sanierungsarbeiten

(Symbolbild)

Nach Ansicht des Gerichts entsprächen die vom Mieter geschilderten Arbeiten üblichen Verfahren bei der Anbringung einer Wärmedämmung und müssten daher hingenommen werden.

(Quelle: Presseveröffentlichungen bezüglich LG Berlin, Beschluss v. 07.04.2016, 63 T 2/16)

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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