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  • AutorenbildFachanwalt für Mietrecht/WEG-Recht Michael Kügler

BGH-Vorankündigung, VIII ZR 73/16: Zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses nach Beleidigung

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Vorankündigung vom 04.08.2016 mitteilte, wird er sich in einer Verhandlung am 09.11.2016 mit der Frage zu befassen habe, ob die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses einer hochbetagten, an Demenz erkrankten Mieterin darauf gestützt werden kann, dass der Betreuer und Pfleger der Mieterin die Vermieterin mehrfach unerträglich beleidigt habe.

Im zu entscheidenden Fall geht es um ein Mietverhältnis, welches bis in das Jahr 1955 zurückreicht. Damals hatte die 1919 geborene Mieterin - noch zusammen mit ihrem verstorbenen Ehemann - in München eine Dreizimmerwohnung angemietet. Im Jahr 1963 wurde zusätzlich noch eine Einzimmerwohnung hinzugemietet.

Die Mieterin bewohnt die Dreizimmerwohnung. In der Einzimmerwohnung wohnt seit dem Jahr 2000 der - seit dem Jahr 2007 - Betreuer und Pfleger der Mieterin.


Symbolbild Haus

(Symbolbild)


Der Betreuer und Pfleger äußerte im Jahr 2015 in mehreren Schreiben gegenüber der Hausverwaltung grobe Beleidigungen (u.a. "terroristen nazi ähnliche braune mist haufen auf eigener art"). Die Vermieterin sprach darauf die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus und erhob Räumungsklage gegen die Mieterin und deren Betreuer.

Das Amtsgericht (AG) wies die Klage ab, das Landgericht (LG) gab ihr statt.

Der BGH hat die Zwangsräumung bis zu seiner Entscheidung eingestellt.

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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