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  • AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

Kein weiterer Versorgungsausgleich nach Tod des Begünstigten? Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte P

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Der 2004 geschiedene Ehemann musste seinerzeit an seine langjährige Ehegattin per Versorgungsausgleich erhebliche Versorgungsanrechte abgeben. Die geschiedene Ehefrau verstarb, die Pension des Ex-Ehemannes wurde aber weiter um den Versorgungsausgleich gekürzt. Auf einen durch die nunmehr mandatierte Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB gestellten Abänderungsantrag entschied das Familiengericht Würzburg allerdings zugunsten des geschiedenen Ehemannes, dass für die Zeit ab Antragstellung kein weiterer Versorgungsausgleich zulasten des Ehemannes mehr stattfindet.

Anmerkung:

Kein weiterer Versorgungsausgleich nach Tod des Begünstigten? In der Rechtswirklichkeit bleibt es trotz Versterbens des ausgleichsberechtigten Gatten unnötig oft bei der Kürzung der Anrechte. Denn in vielen Fällen schöpfen Betroffene - oft aus Unkenntnis und im Vertrauen auf unzulängliche Beratungen der Versorgungsträger - nicht alle Möglichkeiten aus, um Ihre Anrechte zurückzuerhalten. Wir sind auf solche Versorgungsausgleichsfragen spezialisiert und halten weitere Infos zum Thema für Sie bereit unter: www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod

#Versorgungsausgleich #Abänderung #ToddesAusgleichsberechtigten #start

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