
Fachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer
AG Tempelhof-Kreuzberg: Versorgungsausgleich entfällt nach Tod des Ex-Partners - überlebender Ex-Ehe
Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB konnten erneut zugunsten eines Rentners erwirken, dass der Versorgungsausgleich nach dem Tod der Ex-Frau entfällt. Die Ehe währte im konkreten Fall von 1966 bis 2001. Beide Eheleute hatten Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung in Form der sog. "Entgeltpunkte Ost" erworben, der Mann allerdings erheblich mehr als die Ehefrau, weshalb er beim Versorgungsausgleich ausgleichspflichtig war. Die geschiedene Ehefrau verstarb. Mit B

Fachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer
AG Esslingen: Der zugunsten der verstorbenen Ex-Ehefrau durchgeführte Versorgungsausgleich kann nach
Erneut konnten Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB zugunsten eines Mandanten eine gerichtliche Entscheidung erwirken, die den We

Fachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer
Versorgungsausgleich für Verstorbene entfällt - pensionierter Beamter erhält Anrechte zurück
Neue Entscheidung zum weiteren Schicksal des Versorgungsausgleichs im Todesfall - AG Düsseldorf entscheidet zugunsten eines pensionierten Be

Fachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer
Kein weiterer Versorgungsausgleich nach Tod des Begünstigten? Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte P
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Der 2004 geschiedene Ehemann musste seinerzeit an seine langjährige Ehegattin per Versorgungsausgleich erhebliche Versorgungsanrechte abgeben. Die geschiedene Ehefrau verstarb, die Pension des Ex-Ehemannes wurde aber weiter um den Versorgungsausgleich gekürzt. Auf einen durch die nunmehr mandatierte Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB gestellten Abänderungsantrag entschied das Familiengericht Würzburg allerdings zugunsten

Fachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer
Zum Versorgungsausgleich im Todesfall - Rückfall der Anrechte bei Versterben des begünstigten geschi
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Der Kläger hatte 1963 geheiratet und wurde im Jahr 2000 geschieden. Im Rahmen der Scheidung musste er per Versorgungsausgleich Rentenanrechte an seine frühere Frau in Höhe von monatlich 871,98 DM, bezogen auf den 31.12.1998, abgeben. Seit 2000 bezieht der Kläger Altersrente. Seine geschiedene Frau bezog Rente seit 2001 und verstarb in 2013. Wegen des Todes seiner geschiedenen Frau beantragte der Kläger bei seinem Rentenversicherungsträge