AG Tempelhof-Kreuzberg: Versorgungsausgleich entfällt nach Tod des Ex-Partners - überlebender Ex-Ehe
Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB konnten erneut zugunsten eines Rentners erwirken, dass der Versorgungsausgleich nach dem Tod der Ex-Frau entfällt. Die Ehe währte im konkreten Fall von 1966 bis 2001. Beide Eheleute hatten Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung in Form der sog. "Entgeltpunkte Ost" erworben, der Mann allerdings erheblich mehr als die Ehefrau, weshalb er beim Versorgungsausgleich ausgleichspflichtig war. Die geschiedene Ehefrau verstarb.
Mit Beschluss aus dem Juli 2017 entschied das durch die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB angerufene AG Tempelhof-Kreuzberg, dass der den überlebenden Ex-Ehegatten belastende Versorgungsausgleich mit Wirkung ab dem Monatsersten nach Antragstellung entfällt und dass dieser seine Rentenanrechte ungeteilt zurückerhält. Das Familiengericht befand, dass die Erben der verstorbenen Frau kein Recht auf einen Versorgungsausgleich hätten, weshalb dieser im konkreten Fall auch nicht aufrechtzuerhalten sei.
Ist Ihr geschiedener Ehepartner verstorben und wollen Sie Ihre Anrechte, die Sie im Versorgungsausgleich verloren haben, zurück? Dann zögern Sie nicht und nehmen mit uns direkt Kontakt auf, um eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten zu erhalten. Wir sind auf Abänderungen des Versorgungsausgleichs - insbesondere auch bei Tod der Ex-Frau - spezialisiert und vertreten Mandanten bundesweit. Näheres Infos finden Sie auf unserer Themenseite zum weiteren Schicksal der im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanteile nach dem Tod des Ex-Partners
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