AG Lübeck: Versorgungsausgleich - Pensionär erhält Versorgung nach Tod der Ex-Frau ungekürzt zurück
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Der Antragsteller war von 1966 bis 1997 verheiratet. Er hatte während der Ehezeit Anrechte auf einen Beamtenversorgung erworben, die Ehefrau hingegen Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung (damals BfA). Der Ehemann war im Versorgungsausgleich, der zugleich mit der Scheidung geregelt wurde, ausgleichspflichtig. Die geschiedene Ehefrau verstarb nach langjährigem Rentenbezug 2015.
Über die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB beantragte der Pensionär im November 2018, den Versorgungsausgleich abzuändern und aufzuheben. Das Gericht holte neue Auskünfte von den Versorgungsträgern ein, wovon eine aufgrund anwaltlicher Monierung nochmals neu - korrigiert - erteilt und nachgebessert werden musste.
Schließlich entschied das AG Lübeck, dass der Versorgungsausgleich für die Zeit ab Dezember 2018 entfällt.
Anmerkung:
Nicht alle, aber viele Pensionäre und Rentner, deren Versorgungsausgleich nach altem Recht (Rechtsänderung erfolgte 2009) entschieden wurde, können bei Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten (in der Regel der Ex-Frau) den Versorgungsausgleich auch dann noch aufheben lassen, wenn der/die Verstorbene länger als 36 Monate Leistungen aus den übertragenen Anrechten bezogen hat; hierzu ist ggf. ein Verfahren beim Familiengericht anzustrengen. Dort bestehen allerdings spezielle Hürden, dies es zu überwinden gilt und auch während des laufenden Verfahrens ergeben sich oft Fallstricke, die weder der Betroffene noch das Gericht zwangsläufig erkennen, wie hier z.B. eine falsche Auskunft. Betroffene sollten sich daher in fachkundige Hände begeben, um ein Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich durchführen zu lassen.
Betroffene sollten sich daher in fachkundige Hände begeben, um ein Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich durchführen zu lassen. Betroffene, d.h. nach alten Recht im Versorgungsausgleich ausgleichspflichtige Geschiedene, deren Ex-Frau verstorben ist, können sich aus dem gesamten Bundesgebiet an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB wenden, um eine anwaltliche Ersteineinschätzung zu erhalten, ob ein Abänderungsantrag in ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat (die Erstberatung ist kostenlos).