AG Regensburg: Ex-Frau verstorben - Soldat erhält Versorgungsausgleich zurück
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Der Antragsteller war von 1981 bis 2008 mit seiner früheren Ehegattin verheiratet. Er diente als Berufssoldat und erwarb Versorgungsanwartschaften nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Im Rahmen der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt, und er musste einen erheblichen Teil seiner Versorgungsanrechte an seine Ex-Frau abgeben. Diese verstarb allerdings und konnte von den übertragenen Versorgungsanrechten nicht mehr profitieren.
Der Antragsteller wollte nicht hinnehmen, dass ihm der Versorgungsausgleich auch dann noch angelastet wurde, nachdem seine Ex-Frau verstorben war. Er wandte sich an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB, die in seinem Namen ein Abänderungsverfahren beim Amtsgericht Regensburg betrieben. Der Antrag hatte Erfolg und das Gericht entschied, dass der Versorgungsausgleich, der den Antragsteller so erheblich belastete, ab dem Folgemonat der Antragstellung nicht mehr stattfindet.
Anmerkung:
Nicht nur bei Soldaten, sondern auch bei sonstigen Beamten und vielen Rentnern ist es vielfach möglich, den Versorgungsausgleich zurückzuholen, wenn die Ex-Frau verstorben ist, und zwar auch dann, wenn aus den übertragenen Anrechten länger als 36 Monate Rente geleistet wurde. Der Weg führt in diesen Fällen ggf. über das Familiengericht und nicht über den Versorgungsträger. Diese Vorgehensweise ist noch immer weithin unbekannt. Wer noch immer Versorgungsausgleich für eine Tote bezahlt, sollte sich unverzüglich beraten lassen, ob ein Abänderungsverfahren in seinem Fall Aussicht auf Erfolg verspricht.
Als Betroffener nehmen Sie am Besten sofort Kontakt mit uns für eine kostenlose Ersteinschätzung auf