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Dr. Mayer & Kügler

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    Familienrecht
    Versorgungsausgleich

    AG Wolfratshausen: Rentner erhält im Versorgungsausgleich verlorene Anrechte nach Tod der Ex-Frau ungekürzt zurück

    24.03.2019

    Erstellt von

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

    Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:

    Der Antragsteller war von 1965 bis 1985 verheiratet, er musste seinerzeit Rentenanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung (damals BfA, heute DRV) in Höhe von rund 400 DM monatlich abgeben. Die durch den Versorgungsausgleich begünstigte Frau verstarb bereits 2013.
    2018 wandte sich der Antragsteller sodann an die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB mit dem Anliegen, keinen weiteren Versorgungsausgleich leisten zu wollen. Diese riefen das AG Wolfratshausen für den Antragsteller an. Es entschied in 2019 zugunsten des Antragstellers, dass der Versorgungsausgleich ab dem Folgemonat der Antragstellung entfällt.

     

    Anmerkung:
    Dass ein Versorgungsausgleich nach dem Tod der Ex-Frau neuerdings auch dann noch gestoppt werden kann, wenn diese länger als 36 Monate Leistungen aus den übertragenen Anrechten erhalten hat, ist kaum bekannt und bleibt zu oft ungenutzt. Die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) selbst setzt den Versorgungsausgleich auf Antrag lediglich dann aus, wenn die Zeitschwelle von 36 Monaten nicht überschritten worden ist. Betroffene müssen sich in diesen Fällen an das Familiengericht wenden, was häufig - aber nicht immer - Aussicht auf Erfolg hat, also von bestimmten Voraussetzungen abhängt.

    Sind Sie Rentner und wollen die im Versorgungsausgleich verlorenen Anrechte nach dem Tod Ihrer Ex-Frau zurück? Handeln Sie gleich und melden sich bei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB, um im Rahmen einer kostenfreien anwaltlichen Ersteinschätzung zu erfahren, ob ein Antrag in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg verspricht. Weitere Informationen finden Sie hier.

     



     

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