AG Augsburg - Beschl. v. 10.04.2025: Versorgungsausgleich zugunsten der Witwe aufgehoben
- Dr. Mayer & Kügler RAe PartG mbB
- vor 1 Tag
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Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Die Antragstellerin war mit einem früheren Soldaten der Bundeswehr verheiratet. Nach seinem Tod stellte die Antragstellerin - seine Witwe - fest, dass ihre Witwenversorgung weiterhin um den Versorgungsausgleich für die erste Ehefrau ihres verstorbenen Mannes gekürzt wurde, obwohl diese ebenfalls bereits verstorben war. Sie wandte sich an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB, die in ihrem Namen die Aufhebung des Versorgungsausgleich beim Familiengericht beantragte.
Das Amtsgericht Augsburg gab dem Antrag schließlich statt und hob den alten Versorgungsausgleich, deren unmittelbar Betroffene beiderseits bereits verstorben waren, auf. Infolge der Entscheidung entfiel dann auch die Kürzung der Witwenversorgung.
Anmerkung:
Die Witwenversorgung der Antragstellerin leitete sich von der Versorgung ihres Ehemannes ab; in diesem Rahmen kam auch der Versorgungsausgleich für die erste Ehefrau - ebenfalls bereits verstorben - zum Tragen. Auch eine derart betroffene Witwe kann u.U. berechtigt sein, den Versorgungsausgleich abändern bzw. aufheben zu lassen. Sind Sie in einer vergleichbaren Konstellation vom Versorgungsausgleich für Verstorbene betroffen? Wenden Sie sich gerne an die Spezialisten der Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB für eine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall.

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