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AG Bruchsal - Beschluss vom 13.05.2025: Rentner erhält Rentenpunkte nach Tod der Ex-Frau zurück

  • Autorenbild: Dr. Mayer & Kügler RAe PartG mbB
    Dr. Mayer & Kügler RAe PartG mbB
  • 16. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:

Der 1944 geborene Antragsteller wurde 1983 durch das AG Köln von seiner damaligen Ehefrau geschieden. Aus der Ehe war ein Kind hervorgegangen. Beide Eheleute hatten nur Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Der Ehemann - Antragsteller - war im Versorgungsausgleich ausgleichspflichtig. Er musste knapp 6 Rentenpunkte (Entgeltpunkte) abgeben.


Die geschiedene Ehefrau verstarb 2024. Der Ehemann beauftragte die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB mit dem Ziel, seine im Versorgungsausgleich verlorenen Rentenpunkte nach dem Tod zurückzuholen.


Die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB beantragten beim AG Bruchsal die entsprechende Abänderung des Versorgungsausgleichs. Das Gericht holte neue Auskünfte der beteiligten Versorgungsträger ein. Infolge der (erstmaligen) Einführung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherungen (1986) und den späteren Aufwertungen (insbesondere sog. "Mütterrente") ergab sich ein wesentlicher Wertzuwachs im Rentenkonto der verstorbenen Ex-Frau. Dies erlaubte die Abänderung des Versorgungsausgleichs; weil die verstorbene Ex-Frau aber keine Versorgung mehr benötigte und deren Erben kein diesbezügliches Recht auf Wertausgleich haben, entschied das Familiengericht, dass der Antragsteller seine Rentenpunkte ab dem Folgemonat der Antragstellung zurückerhält.


Anmerkung:

Eine Rückholung der Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau kann in bestimmten Konstellationen auch dann möglich sein, wenn diese länger als 36 Monate Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen hat. Sind Sie ebenfalls von einem Versorgungsausgleich für eine Verstorbene betroffen? Melden Sie sich gerne bei der Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB für eine Ersteinschätzung, ob ein Abänderungsantrag in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg verspricht.

Rentner erhält Rentenpunkte nach dem Tod der Ex-Frau zurück


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