AG Westerstede - Beschl. v. 29.04.2025: Versorgungsausgleich nach Tod gestoppt - Fernmeldebeamter erhält ungekürztes Ruhegehalt
- Dr. Mayer & Kügler RAe PartG mbB
- vor 2 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Die Ehe des Antragstellers wurde 1979 geschlossen, die Scheidung erfolgte 1999. Der Ehemann erwarb in der Ehezeit höhere Versorgungsanrechte als die Ehefrau in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus der Ehe waren 2 Kinder hervorgegangen. Durch die Mütterente I und die Mütterrente II stiegen die Entgeltpunkte im Versicherungsverlauf der Ehefrau nach der Scheidung deutlich an. Die geschiedene Ehefrau verstarb 2023.
Auf den qualifiziert erhobenen Abänderungsantrag der Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB änderte das Familiengericht Westerstede die Ausgangsentscheidung ab 01.11.2024 dahingehend ab, dass ein Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau nicht mehr stattfindet.
Anmerkung:
Bei Tod des im Versorgungsausgleich ausgleichsberechtigten Ehegatten sollten die Ausgleichspflichtigen stets fachkundig durch Spezialisten überprüfen lassen, ob ein "Stopp" des Versorgungsausgleichs in Betracht kommt. Wenden Sie sich gerne an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB, um eine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall zu erhalten.

Comments