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  • AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20: Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.

Mit Beschluss vom 22.06.2021 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV) nicht tariffähig ist.


Nach der Rechtsprechung können nur tariffähige Arbeitnehmervereinigungen Tarifverträge schließen. Dies setzt eine soziale Mächtigkeit voraus. Die entsprechende Vereinigung muss also über eine Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite und eine gewisse organisatorische Leistungsfähigkeit in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des beanspruchten Zuständigkeitsbereichs verfügen. Regelmäßig wird die soziale Mächtigkeit durch die Zahl der organisierten Arbeitnehmer vermittelt.


Die DHV wurde 1950 neu gegründet als Gewerkschaft der Kaufmannsgehilfen. Später wurde der Zuständigkeitsbereich modifiziert. Zuletzt verstand sie sich als eine Gewerkschaft der Arbeitnehmer in unterschiedlichen Bereichen, so unter anderem. private Banken und Bausparkassen, Versicherungsgewerbe, Einzel- und Binnengroßhandel, Krankenhäuser in privatrechtlicher Rechtsform, Rettungsdienste, Deutsches Rotes Kreuz, Fleischwarenindustrie, Reiseveranstalter, Textilreinigung, Einrichtungen der privaten Alten- und Behindertenpflege sowie IT-Dienstleistungsunternehmen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.


Symbolbild Protest

(Symbolbild)


Ihre Mitgliederzahl gibt die DHV mit über 66.826 an. Daraus ergibt sich ein Gesamtorganisationsgrad von etwa einem Prozent.


Verschiedene (andere) Gewerkschaften hatten in einem Beschlussverfahren die Feststellung begehrt, dass die DHV nicht tariffähig ist.


Arbeitsgericht (ArbG) und Landesarbeitsgericht (LAG) entschieden unterschiedlich.


Das BAG ging von fehlender Tarffähigkeit aus. Eine Gesamtwürdigung ergäbe, dass es der DHV an der erforderlichen sozialen Mächtigkeit fehle.


(Quelle: BAG, Beschluss v. 22.06.2021, 1 ABR 28/20; Pressemitteilung Nr. 15/21)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

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