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  • AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

G-BA, 17.06.2021: Corona - Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll verlängert werden

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), bestehend aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), teilte mit Presemitteilung vom 17.06.2021 mit, dass sich Versicherte bei leichten Atemwegserkrankungen auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen können.


Eine entsprechende Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wurde vom G-BA zur Verlängerung um drei Monate bis zum 30.09.2021 vorgesehen. Trotz rückläufiger Infektionszahlen sei bundesweit noch immer ein relevantes Covid-19-Infektionsgeschehen zu verzeichnen. Aufgrund der Sonderregelung können dann Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Auch könne für weitere 7 Tagen eine Folgebescheinigung telefonisch erwirkt werden.


Symbolbild Arzt

(Symbolbild)


Der G-BA wies ausdrücklich darauf hin, dass es wichtig bleibe, dass sich die Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig sei.


Bei Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger werde die vorbezeichnete Sonderregelung mit Wirkung zum 01.07.2021in Kraft treten.


(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss der Krankenkassen, Pressemitteilung v. 17.06.2021)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

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