top of page
  • AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Diepholz beschließt Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs nach Tod der Ex-Frau

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Der Antragsteller war mit seiner Ehefrau seit 1965 verheiratet, bis das AG Coesfeld im Juni 1985 die Scheidung der Ehe aussprach und den Versorgungsausgleich regelte. Beide Eheleute hatten nur Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung (damals eine Landesversicherungsanstalt, heute Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung). Zulasten des Versicherungskontos des Mannes wurde eine Rentenanwartschaft von monatlich 326,85 DM, bezogen auf den 31.01.1984, auf das Versicherungskonto der Ehefrau übertragen.

Die geschiedene Ehefrau verstarb im Oktober 2019. Mit Antrag vom 12.12.2019 riefen Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB namens des Antragstellers das AG Diepholz mit dem Ziel an, der Versorgungsausgleich möge eingestellt werden. Das AG Diepholz holte neue Auskünfte bei den Versorgungsträgern beider Eheleute ein und beschloss im November 2020 die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs nach Tod der Frau per 01.01.2020.

Anmerkung: Abermals konnten Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB einem Rentner zu einer deutlichen besseren Rente verhelfen; der alte Wert aus 1984 (monatlich 326,85 DM) ist zwischenzeitlich (Stand 11/2020) auf 351,30 € monatlich angewachsen.

 

Wird Ihre Rente noch immer um den Versorgungsausgleich für Ihre tote geschiedene Frau gekürzt? Melden Sie sich möglichst umgehend bei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Frage, welche Erfolgsaussichten ein Abänderungsantrag in Ihrem Fall hat.

Lontakt zum Kanzleisekretariat
Wir sind für Sie da!

Telefon:

0561 / 540 860-30

Fax:

0561 / 540 860-32

Email:

kanzlei [at] mayer-kuegler.de

Formular:

Kontaktformular

Rechtsanwalt in Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)
bottom of page