AG Bad Schwalbach: Versorgungsausgleich für verstorbene Ex-Frau aufgehoben
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Der Antragsteller hatte seine damalige Frau 1988 geheiratet. Die Ehe blieb kinderlos und wurde 2009 geschieden. Im Versorgungsausgleich war der Ehemann, der Pensionsanrechte als Beamter erworben hatte, ausgleichspflichtig. Seine damalige Frau hatte hingegen Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Betriebsrente erworben. Die Ex-Frau des Antragstellers verstarb 2018.
Der Antragsteller beantragte über die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB die Abänderung des Versorgungsausgleichs dahin, dass dieser ab dem Folgemonat der Antragstellung entfällt.
Der Antrag hatte in vollem Umfang Erfolg.
Anmerkung:
Häufig begnügen sich Betroffene, die im Versorgungsausgleich Anrechte verloren haben, nach dem Tod Ihres Ex-Partners damit, beim Versorgungsträger Nachfrage zu halten, ob der Versorgungsausgleichs ausgesetzt werden könne. Solche Anträge werden dann, wenn der/die Verstorbene länger als 36 Monate Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen hat, vom Versorgungsträger regelmäßig abgelehnt.
Sodann wird aber häufig übersehen, dass auch eine Aufhebung des "Versorgungsausgleichs für Tote" beim Familiengericht in Betracht kommt. Der dortige Antrag ist an andere Voraussetzungen geknüpft; die 36-Monatsfrist spielt dort hingegen keine Rolle. Ein solcher Antrag wirkt erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten, sodass Eile geboten ist.
Wollen auch Sie den Versorgungsausgleich für Ihre verstorbene Ex-Ehefrau aufheben lassen? Zögern Sie nicht und nehmen am Besten sofort Kontakt zu uns auf, um prüfen zu lassen, ob ein Abänderungsantrag beim Familiengericht Aussicht auf Erfolg verspricht (Erstberatung ist kostenlos).
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