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  • AutorenbildRechtsanwalt Michael Kügler

VG Aachen, 07.10.2020 - 1 L 677/20: Einstellungszusage in den Polizeidienst hinfällig nach Anzeige

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 08.10.2020 kann eine Einstellungszusage für den gehobenen Polizeidienst wegen geänderter Sach- und Rechtslage hinfällig sein, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass gegen den Bewerber ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Nötigung läuft.


Im entschiedenen Fall hatte sich ein 19-jähriger Antragsteller für die Einstellung in den gehobenen Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zum 01.09.2020 beworben und bereits 2019 eine Einstellungszusage erhalten. Im August 2020 wurde die Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung bekannt. Dies hatte zur Folge, dass die Einstellung in den Polizeidienst abgelehnt wurde. Es bestünden Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers.


Symbolbild Polizist

(Symbolbild)


Der Antragsteller wandte sich erfolglos mit einem Eilantrag an das VG Aachen.


Denn durch die Strafanzeige wegen sexueller Nötigung und die Angaben der Geschädigten sowie einer Zeugin sei zumindest der berechtigte Verdacht gegeben, dass eine Straftat begangen wurde.


Gegen die ablehnende Entscheidung kann der Antragsteller Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einlegen.


(Quelle: VG Aachen, Beschluss v. 07.10.2020, 1 L 677/20; Pressemitteilung v. 08.10.2020)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

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